Entwicklung im Abwasserverband Murg
Am 26. Oktober 1961 erfolgte in Rastatt die Gründungsversammlung des Abwasserverbandes Murg. Damit fand eine Initiative ihren vorläufigen Abschluß, die schon Mitte der 30er Jahre in ihren Ansätzen entwickelt worden war. Zu diesem Zeitpunkt stellte nämlich das Landratsamt Rastatt fest, daß die Verschmutzung der Murg einen bedenklichen Grad erreicht habe und empfahl die Bildung einer Genossenschaft aller Anliegergemeinden der Murg, wobei bemerkenswert erscheint, daß schon damals ein gemeinsames Vorgehen als notwendig angesehen wurde, weil man sich von Einzelmaßnahmen keinen Erfolg versprach. Die vorbereitenden Arbeiten zur Gründung dieser Genossenschaft kamen jedoch infolge des Kriegsausbruches zum erliegen. Mit dem Wirtschaftsaufschwung und der fortschreitenden Industrialisierung sowie dem Bevölkerungszuwachs einerseits und den unzureichend vorhandenen Abwasserreinigungsanlagen andererseits wurde die Verschmutzung der Murg immer unerträglicher.
Im Jahr 1954 stellte das Wasserwirtschaftsamt fest, die Verunreinigung habe derartige Ausmaße angenommen, daß durchgreifende Abhilfemaßnahmen nicht mehr länger aufgeschoben werden könnten. Größere Fischsterben in gewissen Zeitabständen waren die Regel geworden und hatten den Fischbestand der Murg zwischen Forbach und Steinmauern nahezu vernichtet. Die Ursache der Mißstände war die Einleitung von ungenügend geklärtem industriellen und häuslichen Abwasser, wobei in Trockenperioden geradezu untragbare Verhältnisse anzutreffen waren.
Als im Kreistag des Landkreises Rastatt die Diskussion um die Notwendigkeit von Abhilfemaßnahmen aufgrund eines in Auftrag gegebenen Gutachtens erneut geführt wurde, ergriff die Stadt Rastatt unter ihrem damaligen Oberbürgermeister Dr. Kunze die Initiative und begann Gespräche mit sämtlichen Anliegergemeinden des Murgtales mit dem Ziel, durch gemeinsames Vorgehen die Wasserqualität der Murg zu verbessern. Ausgangspunkt dabei war die Überzeugung, daß neben der finanziellen Lastenverteilung auch technische Überlegungen eine Zusammenarbeit erforderten, da feststand, daß nur größere Kläranlagen die notwendige Effizienz erbringen würden. Neben der Stadt Rastatt waren es die Städte und Gemeinden Gaggenau ( mit Freiolsheim, Winkel, Niederweier und Oberweier) , Rotenfels, Steinmauern, Hörden und Niederbühl die sich diesen Vorstellungen anschlossen und im Jahr 1961 schließlich den Abwasserverband Murg gründeten.
Die ursprüngliche Absicht, den Verband auf sämtliche Murgtalgemeinden bis nach Forbach auszudehnen scheiterte aus den verschiedensten Gründen. Die Idee jedoch, eine Beteiligung möglichst vieler Gemeinden zu bewirken ist gelungen. Ab dem Jahr 1964 schlossen sich noch die Städte und Gemeinden Kuppenheim, Plittersdorf, Ottersdorf, Wintersdorf, Rauental, Ötigheim, Ebersteinburg, Michelbach, Oberndorf, Selbach, Sulzbach, und Bischweier sukzessive dem Verband an. Schließlich trat 1995 die Gemeinde Muggensturm dem Abwasserverband Murg bei.
Heute wird der Verband von folgenden selbständigen Städten und Gemeinden getragen: Baden-Baden (Ebersteinburg), Bischweier, Gaggenau, Kuppenheim, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt und Steinmauern.
Als ökonomisch sinnvollste Lösung ergab sich die Errichtung jeweils eines Gruppenklärwerkes in Gaggenau und Rastatt, wodurch einerseits die Aufgabenbewältigung im Rahmen gemeinschaftlicher Zusammenarbeit erfolgt und zum anderen unwirtschaftliche Transportlängen für das Abwasser vermieden wurden. Diese Aufteilung führte dann auch zu dem Ergebnis, daß die finanziellen Aufwendungen für Investitionen und Unterhaltung der Verbandsanlagen von den beiden Gruppen Gaggenau und Rastatt getrennt aufgebracht und verrechnet werden, während die Kosten für Verwaltung und gemeinsame Technik zusammen getragen werden. Der Abwasserverband Murg ist juristisch gesehen ein Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Das maßgebliche Gremium für alle Entscheidungen ist die Verbandsversammlung, deren Mitglieder die Bürgermeister der einzelnen Gemeinden sind. Diese wählt aus ihrer Mitte den Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Wahl gilt jeweils bis zum Ende der Amtsperiode als Bürgermeister.
Die Satzung des Abwasserverbandes Murg legt fest, daß der Zweckverband die Aufgabe hat, die aus den Ortsnetzen im Verbandsgebiet anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer vor ihrer Einleitung in die Murg soweit nötig zu reinigen, zu verwerten oder sonst unschädlich zu machen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wurde beim Abwasserverband Murg eine eigenständige Verwaltung gebildet. Im gemeinsamen Verwaltungsbereich sind derzeit 5 Mitarbeiter tätig. Ein kleiner Teil der Verwaltungsaufgaben wird von der Stadtverwaltung der Stadt Rastatt erbracht (Kassenwesen, Teile der Personalverwaltung).
Im gemeinsamen Verbandslabor werden die erforderlichen Untersuchungen des zulaufenden und abgeleiteten Abwassers im Rahmen der Eigenüberwachung durchgeführt. Ferner werden Gewerbe- und Industrieabwasserreinigungsanlagen und deren Ableitung in das Entwässerungsnetz überwacht. Auch der Betrieb und die Instandhaltung der Gruppenklärwerke Rastatt und Gaggenau, einschließlich der zugehörigen Zuleitungsnetze und Zwischenpumpwerke, wird von eigenen Mitarbeitern durchgeführt. Dabei sind im Gruppenklärwerk Gaggenau 7 Mitarbeiter tätig und im Gruppenklärwerk Rastatt 10 Mitarbeiter. Insgesamt sind beim Abwasserverband Murg 22 Mitarbeiter beschäftigt (Stand 2022).